Startseite | Über VertriebsOffice | Ihre Werbung | Expertenteam | Archiv | Presse | Suche | Kontakt | Datenschutz | Impressum
Sie sind nicht angemeldet

So geht\'s

Partner stellen sich vor

24799 Friedrich

GDI

26434 Wangerlan

TelDaFax-Network GmbH

95448 Bayreuth

LR Health & Beauty System

27793 Wildeshau

Synergy Worldwide

37073 

2joy Innovation GmbH , First Mobile24 Communcation

 Hier mit dabei sein ...

FaceBook

Franchiserecht
Geschrieben am Mittwoch, 09. Dezember 2009 von 27



Haftung des Franchisegebers für Wettbewerbsverstöße des Franchisenehmers

Das Franchiserecht ist eine Querschnittsmaterie, die viele Rechtsgebiete vereint. Neben Vertragsrecht, AGB-Recht, Arbeitsrecht, Lizenz- und Markenrecht ist insbesondere das Wettbewerbsrecht von besonderer Bedeutung.

Grundsätzlich haften sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer für etwaige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (BGH, NJW 1995, S. 2490).

Der Franchisegeber läuft jedoch Gefahr von Dritten auch für die Wettbewerbsverstöße des Franchisenehmers haftbar gemacht zu werden. Der Franchisenehmer wird dann nämlich als Beauftragter des Franchisegebers angesehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht insoweit von einem weiten Verständnis der Regelung aus, so dass auch selbständige Unternehmer und selbständige Handelsvertreter als Beauftragte angesehen werden können. Eine solche Inanspruchnahme des Franchisegebers ist gemäß § 8 Absatz 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung gerichtet.

Im Rahmen des Franchiserechts hat der BGH entschieden, dass der Franchisenehmer wegen seiner Einbindung in die Organisation des Franchisegebers in der Regel gemäß § 8 Absatz 2 UWG als dessen Beauftragter zu qualifizieren ist. Franchisegeber sollten vor diesem Hintergrund Ihre Franchisenehmer umfassend über wettbewerbsrechtliche Konsequenzen informieren.






Franchiserecht

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.


Die letzten 5 Artikel


Artikel-Archiv

Einstellungen

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Artikel Bewertung

Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel:
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema :

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.

Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Diese Webseite basiert auf pragmaMx 1.12.3.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2020 - 2024 by vertriebsoffice